Bei Privatpersonen gilt: Eine Eigenprobe ist keine gute Lösung, wenn du zuverlässig wissen willst, ob ein Material asbesthaltig ist. Die BAuA empfiehlt für weitergehende Erkundungen ausdrücklich Schadstoffgutachter oder Sachverständige, weil Probenahmeplan, Probentechnik, Vermeidung von Faserfreisetzung und die Sicherung der Entnahmestelle entscheidend sind.
Für Unternehmen gilt das erst recht: Wenn Arbeiten geplant oder beauftragt werden, müssen die nötigen Informationen zu möglichen asbesthaltigen Materialien vorliegen. Die Verantwortung dafür liegt beim Veranlasser der Maßnahme – also je nach Fall bei Bauherren, Eigentümern, Mietern oder Unternehmen. Eine improvisierte Eigenprobe ersetzt diese Pflicht nicht.
Außerdem sind gerade mechanische Eingriffe wie Bohren, Sägen, Schleifen oder Brechen kritisch, weil dabei Fasern freigesetzt werden können.